Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der GLE-International ist den Vereinen vorbehalten, die mit der GLE-International kooperieren. Die tragenden Mitglieder der GLE-International sind die Landesverbände von Österreich, Schweiz und Deutschland. Ihre Vorsitzenden sind ex officio im Vorstand der GLE-International.
Arten der Mitgliedschaft
- Die Mitglieder des Vereins sind ordentliche, außerordentliche, fördernde, korrespondierende Mitglieder und Ehrenmitglieder.
- Ordentliche Mitglieder können jene nationalen Verbände werden, die statutarisch die GLE-International im eigenen Land vertreten.
- Außerordentliche Mitglieder können jene Verbände werden, die nach den Richtlinien der GLE-International Ausbildungen veranstalten und mit der GLE-International kooperieren.
- Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person (also auch Institute, Unternehmen oder Vereinigungen) werden, welche die Aufgaben und Ziele der Gesellschaft fördern will.
- Korrespondierende Mitglieder sind Persönlichkeiten, die sich um die Existenzanalyse und Logotherapie verdient gemacht haben, oder die dem Anliegen der Logotherapie und der Existenzanalyse nahestehen und mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu ihrer Entwicklung beitragen wollen.
- Ehrenmitglieder sind Personen, denen die Internationale Gesellschaft für Existenzanalyse und Logotherapie die Ehrenmitgliedschaft als Anerkennung für hervorragende Leistungen zur Förderung der Existenzanalyse und Logotherapie verleiht.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 8 regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder:
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Versammlungen des Vereins teilzunehmen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung steht den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sowie jedem Präsidiumsmitglied zu. Bei ordentlichen Mitgliedern richtet sich die Zahl der Stimmen nach der Mitgliederstärke des Vereins. Je hundert Mitglieder (ordentliche und außerordentliche) kann ein Delegierter vom Verein zur Generalversammlung entsandt werden. Außerordentliche Mitglieder haben pro Verein fix eine Stimme in der Generalversammlung. Es besteht das Recht der schriftlichen Stimmendelegation, es kann pro Person aber höchstens eine Stimme übernommen werden. Der Präsident bzw. ein Stellvertreter haben zur Förderung der Transparenz und des gegenseitigen Verständnisses das Gastrecht bei den Vorstandssitzungen der nationalen Verbände der GLE-International. Die ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet.
Die Generalversammlung
| Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: | |
| a) | Wahl der Präsidiumsmitglieder (ausgenommen das „Kernpräsidium“, den Vorsitzenden der Landesverbände) |
| b) | Festsetzung der Mitgliedsbeiträge der außerordentlichen und fördernden Mitglieder |
| c) | Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und dessen Rechnungsabschlusses |
| d) | Enthebung der in das Präsidium gewählten Einzelpersonen durch eine Zweidrittelmehrheit |
| e) | Bestellung und Enthebung der Rechnungsprüfer |
| f) | Beschlußfassung über Änderung der Satzung und die freiwillige Auflösung des Vereins |
Das Präsidium
Die Mitglieder des Kern-Präsidiums werden von den Mitgliedern der Landesverbände Österreich, Deutschland und Schweiz gewählt. Die weiteren Mitglieder werden von der Generalversammlung der GLE-International gewählt. Zum “Kernpräsidium” gehören die Vorsitzenden der Landesverbände Österreich, Deutschland und Schweiz, die von der Generalversammlung der jeweiligen Landesverbände gewählt worden sind. Die weiteren Mitglieder des Präsidiums werden aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder der ordentlichen Landesverbände von der Generalversammlung gewählt. Folgende Zusammensetzung ist für das Präsidium vorgesehen:
- die Vorsitzenden der Landesverbände der GLE-International bzw. deren Stellvertreter
- der Präsident der GLE-International, der im Regelfall kein aktiver Vorsitzender eines Landesverbandes ist
- der Ausbildungsleiter der GLE-International, der im Regelfall kein aktiver Vorsitzender eines Landesverbandes ist
- der Chefredakteur der wissenschaftlichen Zeitschrift der GLE-International, der im Regelfall kein aktiver Vorsitzender eines Landesverbandes ist
- der Forschungsleiter der GLE-International
- und die Beiräte für spezielle Aufgaben (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Finanzwesen, Geschäftsführung, Vertreter von weiteren Landesverbänden etc.), die aber auch vom Präsidium bei Bedarf berufen werden können
Die Funktionen des Präsidiums besteht aus den Ämtern:
- des Präsidenten und seines Stellvertreters
- des Schriftführers und seines Stellvertreters
- des Kassiers und seines Stellvertreters
- der Beiräte für spezielle Aufgaben
Eine einzelne Person kann auch zwei Stellvertretungen innehaben.
Die Funktionsdauer der von der Generalversammlung in das Präsidium gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Ausgeschiedene Präsidiumsmitglieder sind wieder wählbar.
Aufgaben des Präsidiums
Dem Präsidium obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Insbesondere umfaßt der Aufgabenbereich des Präsidiums folgende Agenden:
- Erstellung und Beschluß des Jahresvoranschlages, des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungs-abschlusses
- Vorbereitung der Generalversammlung
- Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlung
- Verwaltung des Vereinsvermögens
- Aufnahme und Ausschluß von Vereinsmitgliedern
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge der ordentlichen Mitglieder
- die Bildung von Fachausschüssen zur Unterstützung des Präsidiums