Legitimation
Sie erhalten den Titel "PsychotherapeutIn" in Österreich, verbunden mit der Berufsbechtigung. In der Schweiz gilt das auch für PsychologInnen. Zertifikat "ECP - European Certificate for Psychotherapy" des "EAP - European Association for Psychotherapy".
Hinweis:
In praktisch allen Ländern wird die Psychotherapieausbildung von privaten Institutionen durchgeführt. Für eine staatlich anerkannte Legitimation (Titel bzw. Befugnisse) ist deshalb bei den entsprechenden Behörden anzusuchen.
Für Österreich ist der vollständige Abschluss dieser fachspezifischen Ausbildung (Diplom) in Verbindung mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Praktikum (§6, Abs. 2, Z. 2 und 3 PthG) geeignet für das Ansuchen beim Gesundheitsministerium um Aufnahme in die Psychotherapeutenliste. Damit können sämtliche Berufsrechte als PsychotherapeutIn nach Psychotherapiegesetz vom 7. Juni 1990 (BGBL. Nr. 361/1990) erworben werden. Damit verbunden ist auch ein Zugang zur gängigen Vereinbarung der kassenrechtlichen Vergütung geleisteter Psychotherapiestunden.
In der Schweiz ist die Ausbildung von der Charta für Psychotherapie anerkannt.
Auch in Tschechien ist unsere Ausbildung staatlich anerkannt und kassenfähig.
In anderen Ländern gibt es ebenfalls kassenrechtliche Anerkennung von einzelnen Psychotherapieausbildungen. Für die Existenzanalyse (LT) besteht zur Zeit noch in keinem anderen Land generelle kassenrechtliche Fruktifikation, in einzelnen Ländern haben Existenzanalytiker jedoch Einzelverträge mit den Kassen erhalten können. Die Legitimation zur Ausübung eines Berufes kann jedenfalls nur vom Gesetzgeber des jeweiligen Landes erfolgen. Alle Rechte zur Ausübung von Existenzanalyse und Logotherapie unterliegen der nationalen Gesetzgebung jenes Landes, in dem der Teilnehmer tätig ist.
Achtung!
Manche Ausbildungen werben mit dem Hinweis auf das ECP-Zertifkat. Das ECP-Zertifikat wird auch für Ausbildungen vergeben, die keine staatliche Anerkennung haben. Es ist keine Berufsberechtigung mit diesem Zertifikat verbunden! Mit dem ECP-Zertifikat kann man z.B. in Deutschland nicht berufstätig werden! - Berufsberechtigungen sind von der nationalen Anerkennung der Methode und der Ausbildungsinstitution abhängig!