Ausbildungsordnung

Anwesenheitspflicht

Für den Erwerb eines Zeugnisses ist die regelmäßige, aktive Teilnahme an allen Ausbildungsveranstaltungen erforderlich; sollte ein/e TeilnehmerIn zwei aufeinanderfolgende Tage (oder mehr) in einem Ausbildungsjahr verhindert sein, so sind die versäumten Lehreinheiten in anderen Kursen nachzuholen. Die Seminarkosten für die versäumte Lehreinheit sind gleich im Stammkurs zu bezahlen, die Nachholung ist dafür kostenlos.

 

Abschluss der Ausbildung

Für den Abschluss der Ausbildung sind folgende Nachweise zu erbringen:

  1. Prüfungen: Am Ende des ersten Ausbildungsjahres und am Ende des zweiten Jahres ist eine mehrstündige, schriftliche Prüfung über die Theorie abzulegen. Über den erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung erhalten Sie eine Bestätigung.
    Zum Abschluss des Praxisteils der Beratungskurse gibt es eine weitere schriftliche Prüfung mit Fallbeispielen, für deren Ablegung ein Teil der Supervision empfehlenswert ist.
  2. Selbsterfahrung: Der Abschluss der Gruppenselbsterfahrung und der Einzelselbsterfahrung wird mit jeder Person besprochen.
  3. Supervision: Die abgeschlossenen Fälle werden im Studienbuch attestiert.
  4. Während der Ausbildungszeit ist eine Fortbildung in Form der Teilnahme an mindestens einer Jahrestagung der GLE sowie an Fortbildungsveranstaltungen der GLE-Akademie (mindestens 2 Tage) verpflichtend.
  5. Für den Beratungsabschluss der Ausbildung ist eine schriftliche Hausarbeit (Abschlussarbeit) zu verfassen. Diese kann eine theoretische oder auch praktische Arbeit zu Themen bzw. zur Anwendung der Existenzanalyse und Logotherapie sein und ist vom Lehrausbildner der Gruppen und einem weiteren Ausbildner zu begutachten und anzuerkennen.

Nach Absolvierung dieser Evaluierungsschritte wird ein Beratungsdiplom der Gesellschaft für Logotherapie und Existenzanalyse ausgehändigt.

 

Kontinuierliche Weiterbildung

Nach Abschluss der Ausbildung besteht für jene, die die Beratung professionell anwenden, die Verpflichtung zu kontinuierlicher Weiterbildung durch Teilnahme an Tagungen, Supervisionsveranstaltungen, Jours fixes und anderen Aktivitäten der GLE sowie der Institute.

 

Ausschlussrecht

Sollte sich die Fortführung der Ausbildung für den/die TeilnehmerIn oder die Gruppe als nicht zielführend oder gar hinderlich erweisen, behält sich das Ausbildungsteam das Recht zum Ausschluss vor. Dies geschieht niemals willkürlich, verlangt Überlegungsprozesse auf Seiten der AusbildnerInnen und Rücksprache mit dem/der TeilnehmerIn. Dieses Recht ist als Verpflichtung im Sinne der Gesamtverantwortung zu verstehen.