Aufnahmebedingungen
Wer eine Ausbildung im Sinne des Österreichischen Psychotherapiegesetzes anstrebt (was bei ausländischen TeilnehmerInnen nicht immer der Fall ist bzw. möglich ist), hat die Voraussetzungen nach § 10, Abs. 2 PthG zu erfüllen.
Im Wesentlichen schreibt dies vor:
- Vollendung des 24. Lebensjahres
- abgeschlossenes Propädeutikum
- ein abgeschlossenes Studium bzw. eine abgeschlossene Ausbildung aus einem der folgenden "Quellenberufe":
- abgeschlossenes Studium der Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Theologie, Lehramt für höhere Schulen
- abgeschlossene Ausbildung an einer Sozialakademie, Pädagogischen Akademie, Ehe- und Familienberatung, Musiktherapie
- abgeschlossene Ausbildung im Krankenpflegefachdienst, med- techn. Dienst
- bescheidmäßige Zulassung des Bundeskanzlers (Psychotherapiebeirat)
- 2 (bis 3) Aufnahmegespräche mit designierten AusbildnerInnen. Mit dem Datum ihrer Akkordierung ist die Zulassung zur Ausbildung erfolgt (es kann z.B. mit Praktikum oder Selbsterfahrung begonnen werden)
- Aufnahme in den curriculären Teil (Ausbildungsgruppe für Theorie und Selbsterfahrung) erfolgt in der von den KandidatInnen ausgewählten Gruppe durch ein 2-tägiges selbsterfahrerisches Aufnahmeseminar
Für AusbildungsteilnehmerInnen, die keinen Abschluss im Sinne des Österreichischen Psychotherapiegesetzes anstreben, gelten die Aufnahmebedingungen sinngemäß und werden im Einzelfall besprochen.